| Luft: Immissionskataster |
In Hessen werden Schwebstaubimmissionsmessungen seit 1976 fortlaufend durchgeführt. Die Verpflichtung zur landesweiten Immissionsüberwachung ergibt sich aus den EG-Luftqualitätsrichtlinien [4, 5, 6], die durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz [1] und dessen Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt wurden. Zur Überwachung der Immissionssituation in Hessen betreibt das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie neben dem kontinuierlich messenden Luftmessnetz ein ebenfalls landesweit ausgerichtetes Messnetz zur Erfassung der Immissionsbelastung durch Inhaltsstoffe des Schweb- bzw. Feinstaubs. Die Standorte der diskontinuierlich arbeitenden Probenahmegeräte sind der Abbildung 1 zu entnehmen. Die Standorte sind so gewählt, dass sowohl eine Überwachung der Immissionsschwerpunkte als auch der Hintergrundbelastung in den Ballungsräumen und im ländlichen Raum gewährleistet ist. Im Jahr 2008 wurden an 15 Punkten automatische Probensammler zur Ermittlung der Feinstaubkonzentration (PM10) und des Gehalts an verschiedenen Schwermetallen in dieser Fraktion des Schwebstaubs betrieben. Davon liegen 11 Stationen in Städten, 3 im ländlichen Raum und 1 Station an einem Verkehrsschwerpunkt.
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Abb. 1: Probenahmestellen des Schwebstaubmessnetzes |
Nähere Angaben über die geografische Lage und den Standortcharakter der Stationen sind der Tabelle 1 zu entnehmen.
Tabelle 1: Standorte der Schwebstaubprobenahmestellen
Stationsname
|
RW |
HW |
H. ü. NN |
Längengrad |
Breitengrad |
Standortcharakter |
|
Darmstadt |
34760 |
55262 |
158 m |
8°39'53" |
49°52'23" |
Innenstadt, Wohnbezirk |
|
Ffm.-Griesheim |
34717 |
55511 |
95 m |
8°36'17" |
50°05'48" |
Innenstadt, Mischgebiet |
|
Ffm.-Höchst |
34673 |
55518 |
104 m |
8°32'32" |
50°06'11" |
Innenstadt, Industrie, |
|
Ffm.-Sindlingen |
34654 |
55495 |
99 m |
8°30'56" |
50°04'50" |
Industrie, Wohnbezirk |
|
Ffm.-Mitte |
34775 |
55529 |
120 m |
8°41'06" |
50°06'46" |
Innenstadt, Wohnbezirk |
|
Ffm.-Ost |
34820 |
55544 |
100 m |
8°44'55" |
50°07'37" |
Industrie, verkehrsnah |
|
Hanau-Mitte |
34948 |
55548 |
105 m |
8°55'39" |
50°07'51" |
Innenstadt, Industrie |
|
Kassel-Mitte 1) |
35338 |
56867 |
181 m |
9°29'0" |
51°18'51" |
Innenstadt, Mischgebiet |
|
| Kassel-Nord 2) | 35336 |
56896 |
169 m |
9°28'56" |
51°20'29" |
Industrie, verkehrsnah | |
Kleiner Feldberg |
34606 |
55652 |
810 m |
8°26'29" |
50°13'30" |
Mittelgebirge, Kuppenlage |
|
Linden-Leihgestern |
34778 |
55997 |
173 m |
8°41'08" |
50°31'59" |
Dauergrünland |
|
Raunheim |
34608 |
55417 |
90 m |
8°27'10" |
50°00'40" |
Innenstadt, Wohnbezirk |
|
Riedstadt |
34655 |
55211 |
89 m |
8°31'01" |
49°49'34" |
Ländlich |
|
Wetzlar-Hermannstein |
34643 |
56048 |
175 m |
8°17'40" |
50°20'40" |
Wohngebiet, Industrie |
|
Wiesbaden-Ringkirche |
34450 |
55493 |
140 m |
8°13'54" |
50°04'42" |
Innenstadt, Straßenkreuzung |
|
Wiesbaden-Süd |
34460 |
55463 |
126 m |
8°14'45" |
50°03'06" |
Wohnbezirk, industrienah |
|
| 1) An diesem Messpunkt erfolgten die Messungen erst ab März 2008, zuvor wurden die Messungen am MP in Kassel-Nord durchgeführt. 2) Probenahme bis Februar 2008, anschließend am MP Kassel-Mitte. RW: Rechtswert (Gauß-Krüger) HW: Hochwert (Gauß-Krüger) H. ü. NN: Höhe über Normalnull |
|||||||
Die im Rahmen dieses Programms gesammelten Staubproben werden auf folgende Komponenten untersucht: Feinstaub (PM10) und dessen Inhaltsstoffe Arsen (As), Blei (Pb), Cadmium (Cd), Nickel (Ni), Kobalt (Co), Chrom (Cr), Kupfer (Cu), Eisen (Fe), Mangan (Mn), Antimon (Sb) und Vanadium (V). Die Messergebnisse der Komponenten, für die ein Immissionswert vorgegeben ist, werden in der vorliegenden Dokumentation für das Jahr 2008 ausgewertet und beschrieben. Diese sind: Feinstaub (PM10), Arsen (As), Blei (Pb), Cadmium (Cd) und Nickel (Ni). Tabelle 2 zeigt den Messbeginn für die Stoffe, für die ein Immissionswert festgelegt wurde.
Tabelle 2: Beginn der Messungen der einzelnen Komponenten an den Messstationen
Stationsname
|
Gesamtstaub |
Feinstaub (PM10) |
Arsen |
Blei |
Cadmium |
Nickel |
Kontinuierliches Messverfahren1) |
|
Darmstadt |
1983 |
2002 |
1990 |
1983 |
1983 |
1983 |
X |
|
Ffm.-Griesheim |
1983 |
2002 |
1990 |
1983 |
1983 |
1983 |
|
|
Ffm.-Höchst |
1984 |
2002 |
1990 |
1984 |
1984 |
1984 |
X |
|
Ffm.-Sindlingen |
— |
2008 |
2008 |
2008 |
2008 |
2008 |
X |
|
Ffm.-Mitte |
1983 |
2003 |
1990 |
1983 |
1983 |
1983 |
|
|
Ffm.-Ost |
— |
2001 |
1990 |
1984 |
1984 |
1984 |
X |
|
Hanau-Mitte |
1983 |
2002 |
1990 |
1983 |
1983 |
1983 |
|
|
Kassel-Mitte 2) |
— |
2008 |
2008 |
2008 |
2008 |
2008 |
X |
|
Kleiner Feldberg |
1983 |
2001 |
1990 |
1983 |
1983 |
1983 |
|
|
Linden-Leihgestern |
1995 |
2001 |
1995 |
1995 |
1995 |
1995 |
|
|
Raunheim |
1985 |
2002 |
1990 |
1985 |
1985 |
1985 |
X |
|
Riedstadt |
— |
2001 |
2001 |
2001 |
2001 |
2001 |
X |
|
Wetzlar-Hermannstein |
1983 |
2002 |
1990 |
1983 |
1983 |
1983 |
|
|
Wiesbaden-Ringkirche |
— |
2001 |
2001 |
2001 |
2001 |
2001 |
|
|
Wiesbaden-Süd |
1983 |
2001 |
1990 |
1983 |
1983 |
1983 |
X |
|
| 1) An diesen Messstationen werden zusätzlich kontinuierliche PM10-Messungen des Luftmessnetzes Hessen durchgeführt. 2) Die Messungen wurden ab März 2008 an diesem Standort begonnen. Von 2001 bis Februar 2007 erfolgte die Probenahme am Standort Kassel-Nord (siehe Tab. 1). |
||||||||
Unter Schwebstaub versteht man in Abgrenzung zu groben Partikeln des Staubniederschlags die Aerosolkomponente der in der Luft vorhandenen Partikel bis zu einem oberen aerodynamischen Durchmesser von rund 30 µm. Der Schwebstaub umfasst nur die weitgehend homogen in der Außenluft dispergierten Partikel (siehe auch VDI-Richtlinie 2463, Blatt 1). Die Größe der Partikel und ihre chemische Zusammensetzung bestimmen die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Schwebstaubs. Der Durchmesser der in der Atmosphäre vorkommenden Partikel reicht von einigen Nanometern1 bis zu etwa 100 Mikrometer2. Teilchen mit Durchmessern größer 0,1 μm können durch ihren sogenannten "aerodynamischen Durchmesser" (dae) beschrieben werden. Dieser Durchmesser entspricht dem Durchmesser, den ein kugelförmiges Teilchens mit der Dichte von einem Gramm pro Kubikzentimeter (1 g/cm³) haben müsste, damit es die gleiche Sinkgeschwindigkeit aufzuweisen würde wie Teilchen anderer Form und Dichte. In der Realität sind die Form und die Zusammensetzung (und damit die Dichte) der Partikel höchst vielfältig und komplex und weichen von der Idealvorstellung einer "runden Kugel mit der Dichte eins" in der Regel weit ab. Der aerodynamische Durchmesser stellt daher eine Möglichkeit dar, Aerosolpartikel unterschiedlicher Form und Zusammensetzung auf Grund ihres ähnlichen aerodynamischen Verhaltens zu vergleichen.
In der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (22. BImSchV) wird der Begriff "Partikel" eingeführt, und es werden u. a. Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesellschaft für die Partikelfraktion PM10 vorgeschrieben (siehe auch Kapitel "Grenz- und Zielwerte für Schwebstaub und dessen Inhaltsstoffe"). Die Partikelfraktion PM10 beinhaltet alle Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm.
Zur Erfassung dieser Partikel wird bei der Probenahme ein größenselektierender Lufteinlass verwendet, der bevorzugt Teilchen mit einen aerodynamischen Durchmesser von ≤10 µm passieren lässt.
Partikel bis zu einem Durchmesser von etwa 20 µm verteilen sich in der Atmosphäre wie Gase und werden auch entsprechend mit den Luftströmungen in der Atmosphäre transportiert. Partikel dieser Größe haben keine eigene Sinkgeschwindigkeit und werden z. B. durch Niederschlag oder dadurch, dass sie sich an größere Teilchen oder an Oberflächen (z. B. von Blättern) anlagern, wieder aus der Atmosphäre entfernt. Größere (schwerere) Teilchen sinken aufgrund ihrer Masse selbstständig zu Boden und verweilen entsprechend kurz in der Atmosphäre.
Seit 2001 ist der Schwebstaub nach der 22. BImSchV als PM10-Fraktion des atmosphärischen Aerosols zu erfassen. Die Probenahme erfolgt mit einem "High Volume Sampler" der Firma Digitel (DHA-80), der mit einem Vorabscheider ausgerüstet ist, der dafür sorgt, dass nur die Staubpartikelfraktion PM10 erfasst wird (siehe auch Kapitel "Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)"). Das Gerät saugt während der Probenahme 24 Stunden lang Umgebungsluft durch einen Filter, wobei sich die in der Luft enthaltenen Partikel auf dem Filter abscheiden. Pro Woche werden auf diese Weise zwei bis drei Schwebstaubproben genommen (entsprechend einem Jahreskollektiv von 122 Proben). Durch Wägung der Filter vor und nach der Probenahme wird unter Berücksichtigung des durchgesetzten Luftvolumens die Schwebstaubkonzentration in der Luft bestimmt. Die gravimetrische Staubkonzentrationsbestimmung stellt ein direktes und somit besonders zuverlässiges Staubmessverfahren dar.
Ein Teil der Proben (in der Regel 5 Proben im Monat) wird auf seinen Schwermetallgehalt hin untersucht. Hierzu wird die auf dem Filter abgeschiedene Staubmasse auf einzelne Schwermetalle analysiert. Das Schwebstaubmessnetz dient hauptsächlich der Immissionsüberwachung von Schwermetallen im Schwebstaub und auch der Dokumentation der Langzeitentwicklung (Trend) der Staubimmissionsbelastung.
Bis zum Jahr 2000 wurde mit dem gravimetrischen Verfahren der sogenannte Gesamtstaub (TSP, Total Suspended Particulates) erfasst. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend wurde ab 2001 das Probenahmeverfahren auf PM10 umgestellt. Zu diesem Zweck wurden die Probenahmegeräte mit neuen Vorabscheidern ausgerüstet, mit denen erreicht wird, dass die Staubfraktion PM10 zur Messung gelangt (siehe auch die Definition von PM10 im vorhergehenden Kapitel).
Da die Auswertung der Staubfilterproben aufgrund der notwendigen Laborarbeiten mehrere Tage in Anspruch nimmt, dienen die Ergebnisse der diskontinuierlichen Probenahme nicht der aktuellen Information der Bevölkerung. Die aktuell eine Stunde nach der Messung veröffentlichten Daten (Internet, Videotext, Infotelefon) bauen auf den Ergebnissen des kontinuierlich messenden Luftmessnetzes Hessen auf (siehe auch Kapitel "Feinstaub").
Die 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (22. BImSchV) schreibt für Partikel und für Blei Grenzwerte für den Gesundheitsschutz vor.
Für die Schwermetalle Arsen, Cadmium und Nickel schreibt die sogenannten 4. EU-Tochterrichtlinie zur Luftqualität [5] Zielwerte vor, die im Jahre 2007 in die 22. BImSchV übernommen wurden. Die Überprüfung der Einhaltung der Zielwerte setzt voraus, dass die Schwermetalle als Bestandteile der PM10-Fraktion des atmosphärischen Aerosols gemessen werden.
Im Gegensatz zu den Immissionsgrenzwerten der 22. BImSchV für den Gesundheitsschutz, deren Einhaltung generell ohne Einschränkung zu gewährleisten ist, ist ein Zielwert die nach Möglichkeit in einem bestimmten Zeitraum zu erreichende Immissionskonzentration, die mit dem Ziel festgelegt wird, die schädlichen Einflüsse auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern.
In Tabelle 3 sind die für den Feinstaub (PM10) und die Elemente Arsen, Blei, Cadmium und Nickel vorgeschriebenen Grenz- und Zielwerte zusammengefasst. Dabei sind die Schwermetallgehalte als Gesamtgehalt dieser Elemente und ihrer Verbindungen in der PM10-Fraktion zu ermitteln und zu beurteilen.
In Tabelle 4 sind die Schwebstaub-/Schwermetallmessergebnisse des Jahres 2008 zusammenfassend dargestellt.
Die aufgeführten Jahresmittelwerte der PM10-Konzentration zeigen eine Struktur mit höheren Belastungen im innerstädtischen Bereich und niedrigeren Werten im ländlichen Raum. Die Maximalbelastung wird erwartungsgemäß am Verkehrsschwerpunkt "Wiesbaden-Ringkirche" erreicht.
Tabelle 3: Grenzwerte/Zielwerte für Partikel/Inhaltsstoffe (22. BImSchV)
Komponente |
Kenngröße |
Einheit |
Grenzwerte (zulässige |
Zielwerte |
einzuhalten |
PM10 |
24-h-Wert |
µg/m3 |
50 (35mal) |
— |
2005 |
Jahresmittel |
µg/m3 |
40 |
— |
2005 |
|
Arsen 1) |
Jahresmittel |
ng/m3 |
— |
6 |
2012 |
Blei 1) |
Jahresmittel |
µg/m3 |
0,5 |
— |
2005 |
Cadmium 1) |
Jahresmittel |
ng/m3 |
— |
5 |
2012 |
Nickel 1) |
Jahresmittel |
ng/m3 |
— |
20 |
2012 |
| 1) Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion; angegeben als Jahresmittelwert | |||||
Tabelle 4: Jahresmittelwerte des Feinstaubs (PM10) und dessen Inhaltsstoffe im Messjahr 2008
Stationsname
|
Feinstaub (PM10) |
Arsen |
Blei |
Cadmium |
Nickel |
|
[µg/m³] |
[ng/m³] |
[µg/m³] |
[ng/m³] |
[ng/m³] |
||
Darmstadt |
20 |
0,6 |
0,006 |
0,1 |
0,9 |
|
Ffm.-Griesheim |
22 |
0,9 |
0,009 |
0,2 |
1,1 |
|
Ffm.-Höchst |
22 |
1,2 |
0,007 |
0,1 |
1,1 |
|
Ffm.-Sindlingen |
21 |
1,0 |
0,006 |
0,1 |
1,0 |
|
Ffm.-Mitte |
22 |
0,8 |
0,006 |
0,2 |
1,0 |
|
Ffm.-Ost |
22 |
0,8 |
0,008 |
0,2 |
1,4 |
|
Hanau-Mitte |
22 |
0,5 |
0,007 |
0,2 |
1,7 |
|
| Kassel-Nord 1) | 24 |
0,6 |
0,007 |
0,2 |
1,5 |
|
Kassel-Mitte 1) |
20 |
0,4 |
0,005 |
0,1 |
1,0 |
|
Kleiner Feldberg |
11 |
0,3 |
0,003 |
0,1 |
0,5 |
|
Linden-Leihgestern |
19 |
0,5 |
0,006 |
0,2 |
0,9 |
|
Raunheim |
21 |
1,0 |
0,006 |
0,2 |
0,9 |
|
Riedstadt |
16 |
0,5 |
0,005 |
0,1 |
0,7 |
|
Wetzlar-Hermannstein |
23 |
1,1 |
0,016 |
0,5 |
7,5 |
|
Wiesbaden-Ringkirche |
25 |
1,0 |
0,008 |
0,1 |
1,4 |
|
Wiesbaden-Süd |
20 |
1,7 |
0,007 |
0,1 |
0,9 |
|
| 1) Messwerte basieren nicht auf Jahresmittelwerten, siehe Legende Tabelle 1 |
||||||
Aufgrund der eingeschränkten Abdeckung des Jahreszeitraumes (mit 122 Proben bzw. 33% der im Jahr möglichen Tagesmittelwerte) wird auf eine Beurteilung der ermittelten PM10-Belastung anhand vorgeschriebener Grenzwerte wie auch auf die Darstellung von Langzeittrends der PM10-Immissionsbelastung verzichtet. Diese Beurteilung wird auf Basis der kontinuierlich erhobenen Daten des Luftmessnetzes vorgenommen (siehe Umweltatlas, Kapitel Feinstaub oder auch Lufthygienischer Jahresbericht Teil I, 2008).
Für die Berechnung der Jahresmittelwerte der Schwermetallkonzentration stehen im Jahr 60 Werte (entsprechend 5 im Monat) pro Station zur Verfügung. Im Probenahmeplan wurde eine gleichmäßige Verteilung der Probenahmetage über die Wochentage und das Jahr festgelegt. Die Probenzahl reicht für die Beurteilung der Schwermetallbelastung aus, da die für die genannten Elemente in der 22. BImSchV jeweils vorgeschriebenen unteren Beurteilungsschwellen deutlich unterschritten werden und damit eine weniger aufwändige Erhebung akzeptiert werden kann. Abbildung 2 stellt die langfristigen Trends der Immissionsbelastung für die Metalle dar, für die in der 22. BImSchV Grenzwerte (Blei) und Zielwerte (Arsen, Cadmium und Nickel) vorgeschrieben werden. Nach Verbesserungen im Probenahme- und Analyseverfahren werden aus Gründen der Vergleichbarkeit die Zeitreihen für Cadmium und Arsen erst ab 1990 bzw. 1992 dargestellt. Davor ermittelte Daten sind für Trendaussagen ungeeignet.
Neben den in Abbildung 2 dargestellten Zeitreihen der Gebiets-Jahresmittelwerte wurden die Jahresmittelwerte (Zeitreihen) der einzelnen Messstationen/Messpunkte von Arsen, Blei, Cadmium und Nickel im Feinstaub PM10 an Hand von Karten nochmals separat dargestellt.
Abb 2: Zeitreihe der Gebiets-Jahresmittelwerte (Schwermetalle als Bestandteile des Schwebstaubs)
Ballungsraum I: Rhein-Main |
Darmstadt, Ffm.-Griesheim, Ffm.-Höchst, Ffm.-Sindlingen, Ffm.-Mitte, |
Ballungsraum II: Kassel |
Kassel-Mitte (ab März 2008), Kassel-Nord (von 2001 bis Febr. 2008), |
Gebiet I: Südhessen |
Riedstadt (ab 2003), Biebesheim (von 1992 bis 2000), |
Gebiet II: Lahn-Dill |
Linden-Leihgestern, Wetzlar-Hermannstein |
Gebiet III: Mittel- und Nordhessen |
Kleiner Feldberg, Witzenhausen1) |
| 1) Diese Stationen werden seit 2007 nicht mehr betrieben. | |
Wie aus Tabelle 4 und Abbildung 2 zu erkennen ist, werden der Grenzwert für Blei und auch die Zielwerte für Arsen, Cadmium und Nickel, die bis 2012 erreicht werden sollen, bereits heute deutlich unterschritten. Im Allgemeinen geht die Schwermetallbelastung seit Messbeginn bis 2008 deutlich zurück. Das Belastungsniveau ist in den Gebieten Mittel- und Nordhessen sowie in Südhessen geringer als in den Ballungsräumen Rhein-Main und Kassel sowie im Gebiet Lahn-Dill. Während die Immissionssituation in den beiden erstgenannten Gebieten überwiegend durch den ländlichen Raum geprägt ist, spielen in den beiden Ballungsräumen Emissionsquellen aus den Bereichen Straßenverkehr, Feuerungsanlagen und Industrie eine bedeutendere Rolle. Die Immissionssituation im Gebiet Lahn-Dill spiegelt unter anderem auch den Einfluss der dort vorhandenen Schwerindustrie wider.Im Einzelnen folgen kurze Erläuterungen zu den Ergebnissen:
Arsen
Aufgrund von Blindwertproblemen mit dem Filtermaterial wurden erst nach dem Wechsel von Glasfaser- auf Quarz- und später auf Cellulosenitratfilter ab dem Jahr 1992 Arsenkonzentrationswerte veröffentlicht. Ab 1993 liegen die Arsenkonzentrationswerte unterhalb des Zielwertes von 6 ng/m³ und erreichen im Jahr 2008 in allen Gebieten nur noch maximal 28% des Zielwerts.
(siehe auch Abb. 2 im Text und Karte)Blei
Das im Schwebstaub enthaltene Blei wird seit 1983 erfasst. Bereits damals wurde der heute vorgeschriebene Grenzwert von 0,5 µg/m³ deutlich unterschritten. Der Rückgang der Bleibelastung ist eine Folge der stufenweisen Reduzierung des Bleigehaltes im Benzin durch das Benzin-Blei-Gesetz [7] und die entsprechende EG-Richtlinie [8].
(siehe auch Abb. 2 im Text und Karte)Cadmium
Auch der Cadmiumgehalt im Schwebstaub wurde seit 1983 regelmäßig ermittelt. Allerdings erreichte wie bei Arsen das Messverfahren erst Anfang der 90er Jahre eine Empfindlichkeit und Qualität, die es erlaubte, die damit erzielten Ergebnisse auch für die Ermittlung von Trends in der Außenluft zu verwenden. Die Werte liegen deutlich unterhalb des Zielwertes von 5 ng/m³ und veränderten sich in den letzten fünf Jahren kaum noch. Trotz der in allen Messgebieten niedrigen Konzentrationen ist noch bis heute die Einwirkung von Cadmium emittierenden Anlagen aus der Metall verarbeitenden Industrie (z. B. im Raum Wetzlar) auf das Konzentrationsniveau zu erkennen.
(siehe auch Abb. 2 im Text und Karte)Nickel
Wie bei den drei anderen Metallen wird durch die Messergebnisse auch bei Nickel ein deutlicher Konzentrationsrückgang bis Anfang der 90er Jahre belegt. Der vorgeschriebene Zielwert von 20 ng/m³ wird an allen überwachten Probenahmestellen im Jahr 2008 wie auch in den Vorjahren ab 1991 nicht mehr überschritten. Die Konzentrationswerte zeigen in den letzten sechs Jahren in den einzelnen Messgebieten kaum Schwankungen.
(siehe auch Abb. 2 im Text und Karte)
Zusammenfassend ist die Immissionsbelastung durch Schwermetalle als Bestandteile des Schwebstaubs so zu charakterisieren, dass die festgelegten Grenz- und Zielwerte sicher eingehalten sind, auch wenn im Einzelfall insbesondere im Einwirkungsbereich Metall verarbeitender Betriebe der Einfluss der Schwermetallemissionen auf die Luftqualität noch zu erkennen ist.
Weitere Informationen zum Thema Staub und Staubinhaltsstoffe können im Internet unter der Seite www.hlug.de eingesehen werden.
1 1 Nanometer = 1 nm = 10-9 m = ein milliardstel Meter
2 1 Mikrometer = 1 µm = 10-6 m = ein millionstel Meter
[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG) in der Fassung vom 29.10.2007 (BGBl. I S. 2470)
[2] Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft – 22. BImSchV) in der Fassung vom 4. Juni 2007 (BGBl. I S. 1006)
[3] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl. Nr. 25-29 vom 30.07.2002, S. 511)
[4] Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie), zuletzt geändert am 29. September 2003 durch Anhang III Nr. 62 der Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates
[5] Richtlinie 2004/107/EG (4. EG-Tochterrichtline) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 23 S. 3-16 vom 26.01.2005)
[6] Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (Amtsblatt Nr. L 163 vom 29.06.1999, S. 41-60), zuletzt geändert am 17. Oktober 2001 (ABl. EG Nr. L 278 vom 23.10.2001, S. 35)
[7] Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotoren (Benzinbleigesetz – BzBlG) vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1234), zuletzt geändert durch Artikel 58 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)
[8] Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates (Abl. EWG: L 350 vom 28.12.1998, S. 58), zuletzt geändert am 29. September 2003 (ABl. EU L284 vom 31.10.2003, S. 1)
|
[Einführung]
[Allgemeine
Daten]
[Abfall]
[Altlasten]
|