| Luft: Emissionskataster |
|
|
In der Emittentengruppe Kleingewerbe werden die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zusammengefasst. Ausgenommen hiervon sind kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die als eine eigene Emittentengruppe geführt werden. Emissionen aus dem handwerklichen Sektor, die außerhalb von Betriebsstandorten bzw. Anlagen entstehen (z. B. Malerhandwerk, Baugewerbe), sind der Emittentengruppe privater Verbrauch zugeordnet.
Die Emissionsberechungen erfolgten 1995 kleinräumig und auf die einzelnen kleingewerblichen Anlagen bezogen. Bei den folgenden Erhebungen in den Jahren 2000 und 2006 wurde aufgrund des geringeren Aufwandes ein betriebsbezogener Ansatz gewählt. Im kleingewerblichen Bereich wurden für diese Bezugsjahre die Emissionen von rund 13.000 Betrieben erhoben. Auf Grundlage der Anzahl der Betriebe und unter Nutzung von branchen-spezifischen Emissionsfaktoren wurden die Emissionen berechnet. Dabei wurden die Schadstoffe Staub und NMVOC von folgenden Branchen betrachtet:
Im Teilkataster Kleingewerbe werden hauptsächlich Emissionen von organischen Gasen und Stäuben geführt. Die folgende Tabelle zeigt die Kleingewerbe-Jahresemissionen der Bezugsjahre 1995, 2000 und 2006.
Tab. 1: Jahresemissionen des Kleingewerbes in Hessen (1995, 2000 und 2006)
Komponenten Emission [t/a]1995 2000 2006 Anorganische Gase Kohlenmonoxid (CO) 64 - -Stickstoffoxide (angegeben als NO2) 2 - -Organische Gase NMVOC * 10.596 10.287 9.596Stäube Staub ** 257 206 198. - keine Emissionsdaten vorhanden * flüchtige organische Verbindungen ohne Methan ** Da bei den emittierten Stäuben keine Erkenntnisse über die Korngrößenverteilung vorliegen,
wird der gesamte Staub als Feinstaub (PM10) betrachtet.
Der Parameter NMVOC setzt sich aus einer Vielzahl verschiedener Stoffe zusammen, die sich oftmals nicht im Einzelnen angeben lassen. Je nach Emittentengruppe ist unterschiedlich viel über seine Zusammensetzung bekannt.
Da sich hinter den NMVOC völlig unterschiedlich zu bewertende und u. U. auch in geringen Mengen gesundheitsschädigende, teilweise sogar krebserregende Komponenten verbergen, lassen sich zur toxischen Wirkung dieser Summengröße auf den Menschen pauschal keine Aussagen machen; dies kann nur über eine Betrachtung der Einzelstoffe erfolgen. – Generell tragen die Kohlenwasserstoffe innerhalb der NMVOC als Ozon-Vorläufersubstanzen zum Problemkreis Sommersmog bei. Außerdem können bestimmte Stoffklassen zum Abbau der Ozonschicht in der Stratosphäre (Ozonloch) oder zur Erwärmung der Atmosphäre (Treibhauseffekt) führen.
Die Emissionskarte zeigt die auf die jeweilige Kreisfläche bezogenen NMVOC-Jahresemissionen der Emittentengruppe Kleingewerbe für die hessischen Landkreise bzw. kreisfreien Städte im Jahr 2006. Die NMVOC-Emissionen für die Emittentengruppe Kleingewerbe lag in Hessen bei 9.596 t/a. Hierbei wurden die Emissionen von 12.747 kleingewerblichen Betrieben in Hessen ermittelt.
Die Emissionen verteilen sich zu ca. 18 % auf die Bereiche der Kraftstoffumfüllung und -verteilung (Tankstellen, Tanklager). Etwa 82 % der NMVOC-Emissionen entfallen auf die Herstellung und die Anwendung von Lösemitteln bzw. lösemittelhaltigen Stoffen. Hauptsächliche Emittenten sind hierbei Lackierereien (21,9 %), Druckereien (19,4 %), die Kunststoffbe- und -verarbeitung (12,4 %) sowie die Metallbe- und -verarbeitung (12,4 %).
Die höchsten NMVOC-Emissionen pro km² weisen die kreisfreien Städte Offenbach, Kassel und Frankfurt mit jeweils mehr als 3 t/(km² x a) auf. Die flächenspezifischen NMVOC-Emissionen der Landkreise liegen dagegen zwischen ca. 1,6 t/(km² x a) beim Main-Taunus-Kreis und ca. 0,14 t/(km² x a) beim Vogelsbergkreis.
|
[Einführung]
[Allgemeine
Daten]
[Abfall]
[Altlasten]
|