| Luft: Emissionskataster |
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Bei der Erhebung zur Emittentengruppe Gebäudeheizung werden die Emissionen aus Feuerungsanlagen erfasst, für die keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach der 4. BImSchV [1] benötigt wird. Dabei werden folgende Anlagen einbezogen:
Endenergieeinsatz nach Energieträgern (Hessen, 2006)
| Heizöl |
39,0 % |
| Erdgas |
46,4 % |
| Strom |
6,4 % |
| Fernwärme |
4,7 % |
| Festbrennstoffe (Steinkohle, Braunkohle, Holz) |
3,5 % 1) |
| 1)enthält geringen Anteil erneuerbare Energieträger wie z. B. Solarthermie | |
In einem zweiten Arbeitsschritt werden die Emissionen, die durch den Einsatz der Brennstoffe Heizöl, Gas, Kohle und Holz in Feuerungsanlagen entstehen, aus dem Endenergieeinsatz mittels energieträgerspezifischer Emissionsfaktoren errechnet. Die Emissionen der Energieträger Heizstrom und Fernwärme sind dabei den jeweiligen Kraft- und Heizwerken zugeordnet; soweit die betreffenden Feuerungsanlagen genehmigungsbedürftig sind, sind sie in der Emittentengruppe Industrie berücksichtigt.
Landesweite Emissionsdaten für die Emittentengruppe Gebäudeheizung liegen für die Jahre 1994, 2000 und 2006 vor. Bei den Erhebungen wurden die Emissionen auf Gemeindeebene ermittelt. Die Emissionskarte im Umweltatlas bezieht sich auf das Jahr 2006.
Im Teilkataster Gebäudeheizung werden Emissionen von anorganischen und organischen Gasen sowie von Stäuben erfasst. Die Emissionsdaten für die Bezugsjahre 1994, 2000 und 2006 sind in Tabelle 1 aufgeführt.
Die u. g. weiteren anorganischen Gase sind gasförmige Fluor- und Chlorverbindungen. Der NMVOC-Emissionswert stellt einen Summenwert dar, der stofflich nicht weiter untergliedert ist. Der erhobene Wert für Stäube setzt sich zusammen aus den emittierten Mengen von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Schwermetallen und (als größter Anteil) sonstigen Stäuben.
Tab. 1: Jahresemissionen der Gebäudeheizung in Hessen (1994, 2000 und 2006)
| Komponenten | Emission [t/a] |
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| 1994 | 2000 | 2006 | |
| Anorganische Gase | |||
| Kohlendioxid (CO2) |
19.752.000 |
18.450.000 |
17.081.000 |
| Kohlenmonoxid (CO) |
53.466 |
52.669 |
25.577 |
| Stickstoffoxide (angegeben als NO2) |
14.338 |
12.523 |
10.884 |
| Schwefeldioxid (SO2) |
16.034 |
10.483 |
7.350 |
| Lachgas (N2O) |
147 |
143 |
135 |
| weitere Gase |
81 |
38 |
37 |
| Organische Gase | |||
| NMVOC * |
6.043 |
4.299 |
1.901 |
| Methan (CH4) |
1.003 |
1.408 |
1.032 |
| Stäube | |||
| Staub und Staubinhaltsstoffe |
2.956 ** |
1.151 ** |
913 ** |
| ...davon Feinstaub PM10 | 2.685 |
1.079 |
894 |
| . | |||
| * flüchtige organische Verbindungen ohne Methan | |||
| ** Unsicherheit des Emissionswerts, siehe auch Text | |||
Bezüglich der Eigenschaften von Stickstoffmonoxid und -dioxid sei auf den entsprechenden Abschnitt im Text zur Immissionskarte von Stickstoffdioxid verwiesen.
Die Emissionskarten zeigen die Stickstoffoxid-Jahresemissionen der Emittentengruppe Gebäudeheizung. Zum einen wird eine gemeindebezogene Darstellung gewählt, zum anderen sind die Emissionen als Rasterkarte dargestellt. Bei der Darstellung auf Rasterebene wurden die auf Gemeindeebene erhobenen Emissionswerte auf ausgewählte bebaute Flächen (z. B. Wohnbebauung, gemischte Bebauung) umgelegt. Im Jahr 2006 lagen die Emissionen bei insgesamt 10.884 t/a in Hessen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Emissionsdaten in erster Linie die jeweilige Bevölkerungsdichte widerspiegeln. Dementsprechend werden die höchsten Emissionswerte in den größeren Städten (gemeindebezogen) bzw. in den Siedlungsschwerpunkten (rasterbezogen) erreicht.
Über 90 % der Stickstoffoxid-Emissionen im Gebäudeheizungsbereich resultieren aus der Verbrennung von Heizöl und Gas.
Der NOX-Ausstoß der Emittentengruppe Gebäudeheizung hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht so deutlich wie bei manchen anderen Stoffen (z. B. bei CO, SO2 und Stäuben) verändert; zwischen 1994 (erste landesweite Erhebung) und 2006 hat er in Hessen um ca. 25 % abgenommen. Vergleicht man die Daten der Anfang der 80er Jahre erhobenen Untersuchungsgebiete mit entsprechend berechneten aktuellen Daten von 2006, beträgt der Rückgang ca. 35 %; wegen methodischer Änderungen ist diese Information nur bedingt aussagekräftig, die Entwicklung ist jedoch eindeutig zu erkennen. Der Rückgang ist hauptsächlich auf den insgesamt gesunkenen Energieeinsatz zurückzuführen, bedingt durch Energiesparmaßnahmen wie Wärmedämmung oder Modernisierung von Heizanlagen.
[1] Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert am 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723, 2728)
[2] Struschka, M. et al.: Ermittlung und Evaluierung der Feinstaubemissionen
aus Kleinfeuerungsanlagen im Bereich der Haushalte und Kleinverbraucher sowie
Ableitung von geeigneten Maßnahmen zur Emissionsminderung, Umweltbundesamt
(Hrsg.), Texte 41/03, Berlin (2003)
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[Einführung]
[Allgemeine
Daten]
[Abfall]
[Altlasten]
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