Lärm: Umgebungslärm

Lärmkartierung

Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EG-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch bestimmte Lärmquellen unter definierten, harmonisierten Bewertungsmethoden. Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme oder Kartierung sollen Aktionspläne erstellt werden mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich und insbesondere in den Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mildern sowie die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie befriedigend ist.

Die Richtlinie stellt ein langfristiges Konzept mit dem Ziel der Lärmminderung dar. Als Einstieg mussten zum Sommer 2007 die ersten strategischen Lärmkarten erstellt werden. Die unterschiedlichen Lärmarten (Straßenverkehr, Flugverkehr, Eisenbahn, sonstiger Schienenverkehr und bestimmte Industrieanlagen) sollen dabei separat behandelt werden. Neben der Berechnung und flächendeckenden Darstellung der von den Lärmquellen verursachten Schallpegel in näherer oder weiterer Entfernung von diesen Quellen, muss die Anzahl der vom Lärm betroffenen Einwohner ermittelt werden.

Das Landesamt für Umwelt und Geologie ist in Hessen für die Erarbeitung dieser Lärmkarten zuständig. Eine Ausnahme stellt der Eisenbahnverkehr dar, der zentral für alle Bundesländer vom Eisenbahnbundesamt (EBA) bearbeitet wird.

Auf unserer Internetseite (http://www.hlug.de/medien/laerm/umgebungslaerm.htm) finden Sie umfangreiche Informationen zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtline. Auch die Ergebnisse der ersten Kartierung sind dort im Detail zu finden, inklusive dem Abschlussbericht über das Projekt „Lärmkartierung Hessen 2007“.


© 2009 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie