| Geologie und Boden: Geologie |
Die Bewertung und Darstellung von Nutzungskonflikten und möglichen Risiken (z. B. induzierte Seismizität) ist deshalb schon in der frühen Planungsphase tiefer Geothermieprojekte wichtig.
Die Planungskarte des HLUG zu Nutzung des Untergrundes und zu möglichen Risiken dient einer ersten Übersicht in der Frühphase von Projekten.
In Heilquellen- und Trinkwasserschutzgebieten (wasserwirtschaftlich unzulässig: Zone II, wasserwirtschaftlich ungünstig: Zone III) mit ihrem hohen Flächenanteil in Hessen gelten grundsätzlich erhöhte Anforderungen an die zu erhebenden Datengrundlagen und den Grundwasserschutz bei Bau und Nutzung tiefer Geothermieanlagen. So sind in den wasserwirtschaftlich ungünstigen Gebieten Tiefbohrungen zwar nicht ausgeschlossen, doch bedarf es einer gründlichen Voruntersuchung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse, um die Bohrungsarbeiten und den späteren Ausbau der Bohrungen so zu gestalten, dass weder Qualität noch Quantität der Wassergewinnungsanlagen beeinträchtigt werden.
Abbaugebiete tief liegender Lagerstätten (z. B. Kalisalzgewinnung) oder oberflächennaher Lagerstätten müssen bei der Planung ebenso berücksichtigt werden wie andere Nutzungen des tiefen Untergrundes, z. B. Untertagespeicher für Erdgas sowie Erdöl- und Erdgasförderung. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit dieser Nutzungen durch Anlagen der tiefen Geothermie ist auszuschließen.
Insbesondere bei hydraulischen Stimulationsmaßnahmen zur Erhöhung der Wasserdurchlässigkeit im Zielhorizont (fracing), aber auch bei dem regulären Betrieb einer tiefen Geothermieanlage ist das Risiko induzierter Seismizität zu berücksichtigen. Vor allem Gebiete mit erhöhter natürlicher Seismizität wie der Oberrheingraben bedürfen hier eines speziellen seismischen Überwachungsprogramms, um negative Auswirkungen von Erschütterungen an der Erdoberfläche auszuschließen. Auch dies ist schon in der Planungsphase zu berücksichtigen.Das HLUG stellt im Rahmen konkreter Projekte weitere Daten zur Verfügung und berät die Genehmigungsbehörden fachlich bei Anträgen auf Erlaubnis- und Bewilligungsfelder bis hin zu Betriebsplänen für seismische Untersuchungen und Bohrungen.
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