Der gesamte Boden wirkt als Filter für Stoffe, die auf seine Oberfläche
durch Niederschlag und menschliche Aktivitäten aufgebracht werden. Diese
Stoffe dringen über die Bodenlösung in den Boden ein und werden mit
der Bodenlösung in größere Tiefen bis hin zum Grundwasser verlagert.
Die Belastbarkeit der Böden wird weitgehend von den Filtereigenschaften
der oberen Bodenhorizonte bedingt. Es wird unterschieden zwischen mechanischen
und physikochemischen Eigenschaften.
Die mechanischen Filtereigenschaften, d.h. die Fähigkeit des Bodens Sickerwasser
mechanisch zu klären, hängt vor allem von der Wasserdurchlässigkeit
und der Porengrößenverteilung ab.
Die Fähigkeit eines Bodens, gelöste Stoffe aus der Bodenlösung
zu adsorbieren - "physikochemisches Filtervermögen" - hängt
insbesonders von der Oberfläche und der Oberflächenaktivität
der Bodenteilchen ab. Über eine hohe Oberflächenaktivität verfügen
wiederum vor allem die tonreichen Böden.
Grundlage für die Einstufung und Beurteilung des Filtervermögens ist
somit die weitgehend von der Bodenart bzw. der Torfart bestimmte Austauschkapazität
für gelöste Stoffe, die Kationenaustauschkapazität (KAK).
Durch Maßnahmen des Bodenschutzes sowie der Planung sollten die Flächen
mit sehr geringem bzw. geringem Filtervermögen, vor allem unter dem Aspekt
der Vorsorge, gezielt vor weiteren Schadstoffeinträgen, Humusverlust und
Absenkung des pH-Wertes geschützt werden. Gesetzliche Grundlagen hierfür
finden sich im Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Bundes-Naturschutzgesetz sowie dem
Hessischen Naturschutzgesetz und dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz.
Maßnahmen:
Generell ist einer Versauerung entgegenzuwirken, der Humuskörper zu erhalten
und der pH-Wert zu stabilisieren. Dies gilt vor allem, wenn an die Ausbringung
von Reststoffen (Komposte und Klärschlämme) im Sinne des Kreislaufwirtschaftgesetzes
gedacht wird.

Abb. 2. Das Filtervermögen von
Böden. |