| Einführung |
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Das Hessische Statistische Landesamt (HSL) - obere Landesbehörde im Geschäftsbereich
der Hessischen Staatskanzlei - versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen,
das kundenorientiert mittels moderner Informationstechniken individuell berät.
Es erstellt Statistiken als Entscheidungsgrundlage für Manager, selbstständige
Gewerbetreibende, Politiker, Studenten, Wissenschaftler und Privatpersonen
sowie für Journalisten. Die Veröffentlichungen des Amtes können
bei untenstehender Adresse bestellt, die wichtigsten Daten über Internet
abgerufen werden.
| Haus- und Lieferanschrift: Hessisches Statistisches Landesamt Rheinstraße 35/37 65185 Wiesbaden |
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| Postanschrift: Hessisches Statistisches Landesamt 65175 Wiesbaden Telefon: 0611/3802-0; Fax: 0611/3802-990 E-Mail: poststelle@statistik-hessen.de |
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Besuchszeiten: |
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| Vertriebsbüro: Margit Müller Telefon: 0611/3802-951; Fax: 0611/3802-992 E-Mail: vertrieb@statistik-hessen.de |
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| Auskunftsdienst: Simone Blank, Anja Matuscheck, Telefon: 0611/3802-802; Fax: 0611/3802-890 E-Mail:info@statistik-hessen.de |
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| Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Carsten Beck, Telefon: 0611/3802-807; Fax: 0611/3802-890 E-Mail: pressestelle@statistik-hessen.de |
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| Datenbank: HEPAS-Fachdatei HSL Günther Bugge, Roland Kaiser, Gernod Dudda, Telefon: 0611/3802-144, -156, -147 Fax: 0611/3802-190; E-Mail: hepas@statistik-hessen.de Zirka 30 000 Daten je Gemeinde können in vielfältiger fachlicher, räumlicher und zeitlicher Kombination abgerufen und auf Papier oder Diskette ausgegeben werden. |
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Online-Dienst: |
Die Datenquellen sind vielfältig. Einige Statistiken werden mit Hilfe von anderen Behörden erstellt. So stammen wesentliche Angaben über die Bevölkerung von den Einwohnermeldeämtern. "Preisermittler" stellen vor Ort die Preise für Waren und Leistungen des privaten Verbrauchs nach einem umfangreichen "Warenkorb" fest. Das Ergebnis wird monatlich vom HSL als Verbraucherpreisindex publiziert. Die Daten aller Länder fasst das Statistische Bundesamt (ebenfalls in Wiesbaden) zu einem Verbraucherpreisindex für die Bundesrepublik zusammen.
Bei vielen Statistiken ist die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger notwendig. Nur wenn beispielsweise die Mitarbeiter der Betriebe und Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes regelmäßig "ihren" Erhebungsbogen einsenden, können Auftragseingang und Produktion erfasst und ausgewertet werden. Ohne diese Statistiken gäbe es keine aussagekräftigen Angaben zur aktuellen Wirtschaftslage.
Das HSL erstellt Statistiken nach gesetzlichen Vorgaben.
Überwiegend sind sie vom Bund oder der Europäischen Union sowie
vom Land angeordnet. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dafür sind das
Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz
- BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Januar 1996 (BGBl. I S. 34) und das Gesetz
über die Statistik im Land Hessen (Hessisches Landesstatistikgesetz -
HessLStatG) vom 19. Mai 1987 (GVBl. I S. 67), geändert durch das Gesetz
zur Änderung des Landesstatistikgesetzes vom 24. November 1994 (GVBl.
I S. 676). Das Hessische Landesstatistikgesetz regelt die Rahmenbedingungen
für die Durchführung von Statistiken und die Mitwirkung der Kommunen
bei der Durchführung von EU-, Bundes- und Landesstatistiken.
Für einen Teil der Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Statistik kann nur dann sinnvolle Gesamt- und Strukturdaten bereitstellen, wenn alle mitwirken.
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