Einführung

Hessisches Statistisches Landesamt :
Wir zählen was in Hessen

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Das Hessische Statistische Landesamt (HSL) - obere Landesbehörde im Geschäftsbereich der Hessischen Staatskanzlei - versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, das kundenorientiert mittels moderner Informationstechniken individuell berät. Es erstellt Statistiken als Entscheidungsgrundlage für Manager, selbstständige Gewerbetreibende, Politiker, Studenten, Wissenschaftler und Privatpersonen sowie für Journalisten. Die Veröffentlichungen des Amtes können bei untenstehender Adresse bestellt, die wichtigsten Daten über Internet abgerufen werden.

Haus- und Lieferanschrift:
Hessisches Statistisches Landesamt
Rheinstraße 35/37
65185 Wiesbaden
Postanschrift:
Hessisches Statistisches Landesamt
65175 Wiesbaden

Telefon: 0611/3802-0; Fax: 0611/3802-990
E-Mail: poststelle@statistik-hessen.de

Besuchszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Vertriebsbüro:
Margit Müller
Telefon: 0611/3802-951; Fax: 0611/3802-992
E-Mail: vertrieb@statistik-hessen.de
Auskunftsdienst:
Simone Blank, Anja Matuscheck, Telefon: 0611/3802-802; Fax: 0611/3802-890
E-Mail:info@statistik-hessen.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Carsten Beck, Telefon: 0611/3802-807; Fax: 0611/3802-890
E-Mail: pressestelle@statistik-hessen.de
Datenbank: HEPAS-Fachdatei HSL
Günther Bugge, Roland Kaiser, Gernod Dudda, Telefon: 0611/3802-144, -156, -147
Fax: 0611/3802-190; E-Mail: hepas@statistik-hessen.de

Zirka 30 000 Daten je Gemeinde können in vielfältiger fachlicher, räumlicher und zeitlicher Kombination abgerufen und auf Papier oder Diskette ausgegeben werden.

Online-Dienst:
Internet:
http://www.statistik-hessen.de
Webmaster: J.-G. Lutsch, Tel.: 0611/3802-830
Fax: 0611/3802-890; E-Mail: webmaster@statistik-hessen.de

Abruf der wichtigsten Landesdaten mit Grafiken sowie Einzelabruf ausgewählter Daten für die hessischen Verwaltungseinheiten. Darüber hinaus werden die jeweils neuesten Pressemeldungen des HSL dargeboten.

So kommen Sie zu unseren Daten

Das HSL ist Drehscheibe der Informationen. Millionen von Einzeldaten werden von rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermittelt und in Form von Statistiken allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die gesetzliche Geheimhaltungspflicht ist gewährleistet, auch gegenüber anderen Behörden, wie beispielsweise den Finanzämtern. Die Daten werden nur zusammengefasst veröffentlicht; somit sind keine Einzelfälle erkennbar. Das derzeitige Programm umfasst mehr als 300 verschiedene Statistiken.

Ein Großteil der Daten wird regelmäßig in eigenen Publikationen (Statistische Berichte, Monatszeitschrift "Staat und Wirtschaft in Hessen", Statistisches Jahrbuch Hessen) veröffentlicht. Das HSL publiziert statistische Ergebnisse nicht nur für das Land, sondern auch auf Gemeindeebene oder auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Hierbei werden die Daten nicht nur in der herkömmlichen Print-Version, sondern auch auf Diskette oder CD-ROM und im Internet zur Verfügung gestellt. Über das umfangreiche Angebot informiert ein Veröffentlichungsverzeichnis, das kostenlos vom Vertriebsbüro (Tel.: 0611/3802-950, -951, Fax: 0611/3802-992, E-Mail: vertrieb@statistik-hessen.de) zu beziehen ist.

Woher stammen die Daten?

Die Datenquellen sind vielfältig. Einige Statistiken werden mit Hilfe von anderen Behörden erstellt. So stammen wesentliche Angaben über die Bevölkerung von den Einwohnermeldeämtern. "Preisermittler" stellen vor Ort die Preise für Waren und Leistungen des privaten Verbrauchs nach einem umfangreichen "Warenkorb" fest. Das Ergebnis wird monatlich vom HSL als Verbraucherpreisindex publiziert. Die Daten aller Länder fasst das Statistische Bundesamt (ebenfalls in Wiesbaden) zu einem Verbraucherpreisindex für die Bundesrepublik zusammen.

Bei vielen Statistiken ist die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger notwendig. Nur wenn beispielsweise die Mitarbeiter der Betriebe und Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes regelmäßig "ihren" Erhebungsbogen einsenden, können Auftragseingang und Produktion erfasst und ausgewertet werden. Ohne diese Statistiken gäbe es keine aussagekräftigen Angaben zur aktuellen Wirtschaftslage.

Nach Recht und Gesetz

Das HSL erstellt Statistiken nach gesetzlichen Vorgaben. Überwiegend sind sie vom Bund oder der Europäischen Union sowie vom Land angeordnet. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dafür sind das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Januar 1996 (BGBl. I S. 34) und das Gesetz über die Statistik im Land Hessen (Hessisches Landesstatistikgesetz - HessLStatG) vom 19. Mai 1987 (GVBl. I S. 67), geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesstatistikgesetzes vom 24. November 1994 (GVBl. I S. 676). Das Hessische Landesstatistikgesetz regelt die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Statistiken und die Mitwirkung der Kommunen bei der Durchführung von EU-, Bundes- und Landesstatistiken.

Für einen Teil der Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Statistik kann nur dann sinnvolle Gesamt- und Strukturdaten bereitstellen, wenn alle mitwirken.

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